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| Rücktritt bei unzumutbarer AnkunftszeitWird einem Reisekunden erst nach der Buchung einer Pauschalreise (Flug mit Busrundreise) mitgeteilt, dass die Ankunft am Zielflughafen erst am Tag nach Reiseantritt um 1 Uhr nachts erfolgen soll, ist der Kunde jedenfalls dann zum Rücktritt von der Reise berechtigt, wenn bereits am folgenden Morgen um 9 Uhr die Busrundreise beginnen soll. Urteil des LG Koblenz vom 12.11.2003 12 S 164/03 RRa Heft 6/2004 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |