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Umfang des Umgangsrechts


Ort und zeitlicher Umfang des Umgangsrechts sind dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes anzupassen. Bei einem zweijährigen Kind können Besuchskontakte des Vaters alle zwei Wochen drei Stunden lang in der Wohnung der Mutter sachgerecht sein.

Beschluss des AG Eschwege vom 09.06.2000
5 F 649/99
FamRZ 2001, 1162

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