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| Unwirksame AGB in LeasingverträgenNicht selten verpassen Leasingnehmer die Beendigung des Leasingvertrages und nutzen das Leasingobjekt weiter. Den Leasinggesellschaften kann das nur recht sein, wenn sie - wie in den meisten Leasingverträgen - im Kleingedruckten eine Klausel etwa folgenden Inhalts verwenden: „Gibt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe die im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate als Nutzungsentschädigung zu zahlen“. Der Bundesgerichtshof hält derartige AGB-Klauseln für unwirksam, weil sie zum Nachteil des Vertragspartners erheblich von der gesetzlichen Regelung abweichen. Nach § 546a Abs. 1 BGB kann der Leasinggeber Schadensersatz nur für die Dauer der Vorenthaltung verlangen. Die Ausdehnung des Zeitraums auf jeweils einen vollen Monat stellt eine unangemessene Benachteiligung des Leasingnehmers dar und ist daher unwirksam. Urteil des BGH vom 07.01.2004 VIII ZR 117/03 NJW Heft 10/2004, Seite X gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |