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| Unterhaltsbemessung bei ElternunterhaltReicht wie so oft das eigene Einkommen (meist Rente) einer pflegebedürftigen Person für die Kosten eines Alten- oder Pflegeheims nicht aus, trägt die Sozialhilfe die nicht gedeckten Kosten. Die Sozialhilfeverwaltung prüft jedoch dann, ob dem Hilfebedürftigen gegenüber seinen Kindern Unterhaltsansprüche zustehen. Sofern solche Ansprüche bestehen, leitet die Sozialhilfestelle den Unterhaltsanspruch (teilweise) auf sich über. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang zwei umstrittene Rechtsfragen geklärt. Zum einen sind auch bei der Berechnung des Elternunterhalts - wie auch bei anderen Unterhaltsarten - Überstundenvergütungen dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen hinzuzurechnen. Zum anderen stellten die Karlsruher Richter aber klar, dass der Umstand, dass der Unterhaltspflichtige weniger Miete zahlt, als bei der Bemessung des Selbstbehalts zugrunde gelegt, nicht zu einer Erhöhung der Unterhaltspflicht führt. Dem Verpflichteten muss es frei stehen, wie er die ihm verbleibenden Mittel verwendet. Urteil des BGH vom 25.06.2003 XII ZR 63/00 NJW Heft 5/2004, Seite VIII gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |