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| BGH: BGB-Gesellschaft als KommanditistinDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch eine Ge-sellschaft des bürgerlichen Rechts Kommanditistin einer Kommanditgesellschaft sein kann. In einem solchen Fall sind neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch die ihr zum Zeitpunkt des Beitritts zu der Kommanditgesellschaft ange-hörenden Gesellschafter mit Namen, Geburtstag und Wohn-ort zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ent-sprechendes gilt dann auch für jeden späteren Wechsel in der Zusammensetzung der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Beschluss des BGH vom 16.07.2001 II ZB 23/00 Betriebs-Berater 2001, 1966 WM 2001, 1764 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |