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Unterschiedliche Ladenschlusszeiten zulässig


Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass differenzierte Ladenöffnungszeiten in verschiedenen Lagen durchaus zulässig sein können. So kann es insbesondere sachlich gerechtfertigt sein, Geschäften in der Innenstadt bei-spielsweise an Samstagen eine um zwei Stunden verlängerte Ladenöffnungszeit zu gestatten und den Einkaufszentren vor der Stadt dies zu untersagen, um dadurch die Vorteile der Geschäfte auf der grünen Wiese (preiswertes Bauland, besse-re Parkmöglichkeiten) auszugleichen und einer Verödung der Innenstädte entgegenzuwirken.

Urteil des OVG Bremen
1 D 307/01 - NJW Heft 43/2001, Seite L
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