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Übertriebenes Anlocken durch Fernseher für 1 DM


Die Werbung eines Elektronikfachmarkts ist übertrieben an-lockend und damit wettbewerbswidrig, wenn darin demjeni-gen ein tragbares Fernsehgerät zum Preis von 1 DM angebo-ten


wird, der einen „Power & More-Stromvertrag“ mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit einem in der Anzeige genannten Stromanbieter abschließt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Stromanbieter um einen so genannten Newcomer handelt, der mit einem besonders günstigen An-gebot in den Markt drängen will.

Urteil des OLG Köln vom 16.02.2001
6 U 181/00 (nicht rechtskräftig)
GRUR 2001, 853

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