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| Versehentlicher Eintrag in TelefonbuchDie Telekom ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Namen und die Telefonnummer eines Anschlussinhabers gegen dessen ausdrücklichen Wunsch in öffentlichen Telefonverzeichnissen veröffentlicht. Das Landgericht Hanau sieht darin keine Persönlichkeitsverletzung, die zum Schadensersatz verpflichtet. Urteil des LG Hanau vom 04.04.2003 2 S 395/02 Handelsblatt vom 05.11.2003 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |