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| Kaskoversicherung: keine Versicherungsleistung bei falscher UnfallschilderungGibt ein Versicherungsnehmer gegenüber seiner Kaskoversicherung einen völlig falschen Unfallhergang an, wird die Versicherung ganz oder teilweise von ihrer Leistungspflicht frei. In dem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall erklärte der Versicherte, der Unfall sei durch ein leichtsinniges Überholmanöver des Unfallgegners verursacht worden. In Wirklichkeit hatte ein riskantes Wenden des Versicherungsnehmers zu dem Unfall geführt. Urteil des OLG Köln 9 W 1/03 Handelsblatt vom 29.10.2003 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |