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| Widerruf der gemeinsamen SteuerveranlagungWer an seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten Unterhalt zahlt, kann jährlich bis zu 13.805 EUR als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss hiermit jedoch ausdrücklich einverstanden sein, da er die Unterhaltsrente entsprechend versteuern muss. Dies hat er auch dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Erklärung grundsätzlich vor Beginn des Jahres gegenüber dem Finanzamt wirksam widerrufen werden kann. Urteil des BFH vom 02.07.2003 XI R 8/03 Wirtschaftswoche Heft 41/2003, Seite 140 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |