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| Urteil gegen nicht existierende GmbHNach § 319 ZPO können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil berichtigt werden. Auch die Bezeichnung einer Partei kann richtig ge-stellt werden, wenn bestimmte Umstände erkennbar machen, dass von Anfang an eine bestimmte, anders zu bezeichnende Partei verklagt werden sollte. Wird eine tatsächlich nicht exi-stente GmbH verklagt, so kann das Urteil dahingehend be-richtigt werden, dass die Beklagten die Gesellschafter der dahinter stehenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind. Beschluss des OLG Zweibrücken vom 15.01.2001 2 W 1/01 OLGR Zweibrücken 2001, 279 Schadensersatz bei unberechtigt ausgeübtem Zurückbehaltungsrecht Eine Vertragspartei, die hinsichtlich eines Gegenstandes we-gen einer vermeintlichen Gegenforderung ein Zurückbehal-tungsrecht in Anspruch nimmt, kann sich der anderen gegen-über schadensersatzpflichtig machen, wenn sich später her-ausstellt, dass ihr der behauptete Gegenanspruch gar nicht zusteht. Eine Schadensersatzpflicht entfällt bei einer Fehleinschät-zung der tatsächlichen Rechtslage nur dann, wenn dieser Irr-tum unverschuldet war. Nach ständiger Rechtsprechung sind an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums jedoch strenge Maßstäbe anzulegen, wobei der Schuldner die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung genau beachten muss. Urteil des BGH vom 04.07.2001 VIII ZR 279/00 - MDR 2001, 1293 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |