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Berufsunfähigkeit: Versicherung darf Gutachten verlangen


Die Feststellung der Berufsunfähigkeit hat für ein Versicherungsunternehmen weitreichende finanzielle Folgen. Die Versicherung ist daher grundsätzlich berechtigt, von dem Versicherten auch dann eine Begutachtung durch einen Arzt ihres Vertrauens zu verlangen, wenn der Versicherungsnehmer bereits mehrere Privatgutachten vorgelegt hat.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die vorgelegten Gutachten insgesamt nicht ausreichend aussagekräftig sind. Der Versicherer kann dann sogar eine Begutachtung im Rahmen eines stationären Aufenthalts verlangen. Verweigert der Versicherte dies, muss die Versicherung nicht zahlen.

Urteil des OLG Bremen vom 12.11.2002
3 U 7/01
POLGR Bremen 2003, 287

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