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Direktversicherung


Die Direktversicherung ist eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab, wobei dieser oder seine Angehörigen im Leistungsfall bezugsberechtigt sind. Einzelheiten regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.

Die Zahlungen der Versicherungsprämien sind für den Arbeitgeber sofort absetzbare Betriebsausgaben. Der Versicherungsanspruch darf nicht aktiviert werden. Für den Arbeitnehmer sind die Leistungen des Arbeitgebers an die Direktversicherung oder Pensionskasse zu versteuernder Arbeitslohn.


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