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Verjährung von Schadensersatzanspruch bei Probefahrt


Verursacht ein Autofahrer auf einer Probefahrt einen Unfallschaden, durch den das Fahrzeug weitestgehend zerstört wird, so verjährt der Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen ihn binnen sechs Monaten ab Rückgabe des Kraftfahrzeugs.

Urteil des LG Itzehoe vom 24.04.2003
7 O 119/01
DAR 2003, 421
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