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Kennzeichenschutz einer Internetdomain


Das Firmenschlagwort bzw. die Geschäftsbezeichnung „Arena“ für einen Veranstalter von unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen in einer Großveranstaltungshalle ist kennzeichenrechtlich ohne entsprechende Verkehrsgeltung nicht schutzfähig. Die lnternetdomain „arena-berlin.de“ eines solchen Veranstalters kann jedoch als Geschäftsbezeichnung einen kennzeichenrechtlichen Schutz begründen.

Urteil des KG Berlin vom 04.04.2003
5 U 335/02
NJW Heft 36/2003, Seite VIII
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