
|
| Kennzeichenschutz einer InternetdomainDas Firmenschlagwort bzw. die Geschäftsbezeichnung „Arena“ für einen Veranstalter von unterhaltenden und kulturellen Veranstaltungen in einer Großveranstaltungshalle ist kennzeichenrechtlich ohne entsprechende Verkehrsgeltung nicht schutzfähig. Die lnternetdomain „arena-berlin.de“ eines solchen Veranstalters kann jedoch als Geschäftsbezeichnung einen kennzeichenrechtlichen Schutz begründen. Urteil des KG Berlin vom 04.04.2003 5 U 335/02 NJW Heft 36/2003, Seite VIII gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |