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Verkürzung des Fahrverbots


Auch bei einer ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 73 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft kann es unter Umständen gerechtfertigt sein, das an sich angezeigte dreimonatige Fahrverbot auf zwei Monate zu reduzieren.

In dem entschiedenen Fall handelte es sich um eine nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung bei äußerst geringer Verkehrsdichte in einem Baustellenbereich mit einem schnell aufeinander folgenden Geschwindigkeitstrichter.

Beschluss des BayObLG vom 07.08.2001
1 ObOWi 376/01
DAR 2001, 514

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