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Gebrauchtwagenkauf: Anpreisung des Gebrauchtfahrzeuges


In der Äußerung des Verkäufers eines Gebrauchtwagens, „der Motor gehe nicht kaputt, er sei immer gecheckt worden und einwandfrei“ ist lediglich eine Anpreisung und unverbindliche Beschreibung zu sehen. Mit einer derartigen Aussage will der Verkäufer in der Regel keine bestimmte Eigenschaft des Wagens zusichern, mit der er die Gewähr für die Mängelfreiheit des Motors übernimmt. In einem solchen Fall muss der Verkäufer für einen späteren Motorschaden des Gebrauchtwagens nicht geradestehen.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.03.2000
1 U 30/99
DAR 2001, 505

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