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| Namensrechtsverletzung einer Gemeinde („solingen-info“)Die Verwendung des Namens einer Gemeinde als so genannte Second-Level-Domain durch einen anderen verletzt ihr Namensrecht auch dann, wenn dies unter der Top-Level-Domain „info“ und nicht wie hierzulande üblich unter „de“ geschieht. Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2003 20 U 43/03 NJW Heft 45/2003, Seite VII gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |