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| Abschleppen trotz Hinweiszettels im AutoDas Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges kann dann unverhältnismäßig sein, wenn die Ordnungsbeamten in oder an dem Fahrzeug einen sichtbaren Hinweis vorfinden, dem zu entnehmen ist, wo sich der Fahrer des Wagens derzeit aufhält und dass er im Bedarfsfall unverzüglich bereit und in der Lage ist, das Fahrzeug wegzufahren. Diesen Anforderungen genügt jedoch ein Hinweiszettel mit dem Text „bei Störung bitte anrufen, komme sofort“ und der Angabe der Handynummer nicht, da hieraus nicht zwingend geschlossen werden kann, dass sich der Fahrer in der Nähe aufhält und den Wagen umgehend wegfahren kann. Vielmehr lässt eine solche Notiz den Schluss auf ein häufigeres routinemäßiges Verwenden zu, um behördlichen Sanktionen wegen des bewussten Falschparkens entgegenzuwirken. In einem derartigen Fall sind die Polizeibeamten nicht verpflichtet, den Fahrer telefonisch zu kontaktieren. Vielmehr ist es gerechtfertigt, das Abschleppen des verbotswidrig geparkten Wagens zu veranlassen. Urteil des OVG Hamburg vom 14.08.2001 3 Bf 429/00 - DAR 2002, 41 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |