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| Kapitalkosten bei Erschließung nicht umlagefähigEine Gemeinde darf im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme die von ihr aufzubringenden Kapitalkosten nur dann auf die Anlieger umlegen, wenn sie konkret durch diese Maßnahme angefallen sind. Dies ist nicht gegeben, sofern es sich um die Kreditaufnahme der Gemeinde generell zur Abdeckung von Haushaltsfehlbeträgen handelt. Derartige Belastungen stellen Gemeinkosten dar, die nicht anders zu behandeln sind als beispielsweise Personalkosten der Kommune. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.11.2002 15 A 5565/99 Hausbesitzer Zeitung Heft 7/2003, Seite 5 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |