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Umlage eines Schneeräumgeräts


Der Vermieter ist jedenfalls dann berechtigt, die Anschaffungskosten für eine Schneeräummaschine (Kaufpreis 1636 EUR) auf die Mieter umzulegen, wenn die Maschine für die Größe des Anwesens rentabel ist (hier ca. 50 Meter zu räumende Gehsteige und Wege) und sich die Anschaffung in ca. 3 Jahren im Vergleich zu den Kosten für einen beauftragten Schneeräumdienst amortisiert.

Urteil des AG Schöneberg vom 20.12.2000
6 C 206/00
NJW-RR 2001, 1379

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