leidenschaft.gif


Verpflichtung zur Mietzahlung nach Ehescheidung


Versäumt es ein Ehegatte nach erfolgter Scheidung und Auszug aus der gemeinschaftlich angemieteten Wohnung, das Mietverhältnis seinerseits zu beenden, haftet er nach einem Urteil des Landgerichts Berlin auch noch nach einem längeren Zeitraum (hier 13 Jahre), wenn der in der Wohnung verbliebene Ehegatte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder - wie hier - nach dessen Tod noch Mietzahlungen offen stehen.

Rechtstipp: Nach Auszug aus einer gemeinschaftlichen Wohnung sollte daher unbedingt das Mietverhältnis gekündigt werden, damit nur noch der in der Wohnung Verbleibende für Mietforderungen haftet.

Urteil des LG Berlin vom 11.12.2000
62 S 457/00 - FamRZ 2001, 1708

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg