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Datenschutzbeauftragter


Unternehmen, die regelmäßig fünf oder mehr Arbeitnehmer mit der Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies kann auch ein geeigneter Betriebsangehöriger sein, der zur Wahrnehmung seiner Aufgaben von der Arbeit freizustellen ist und der besonderen Kündigungsschutz genießt. Einzelheiten regeln insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch.

Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die gesetzeskonforme Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Betrieb. Er schult die mit personenbezogenen Daten beschäftigten Mitarbeiter, kontrolliert den ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten, ist Ansprechpartner für Arbeitgeber, Belegschaft und für durch den Umgang mit den Daten betroffene Dritte. Er prüft auch die Geeignetheit (neuer) Arbeitsprozesse (z. B. Computerprogramme) unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.

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