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Wohnungskauf: Kakerlakenbefall der Wohnanlage


Der Befall einer größeren Eigentumswohnanlage mit Kakerlaken berechtigt den Käufer einer Eigentumswohnung auch dann zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages bzw. zur Kaufpreisminderung, wenn die verkaufte Wohnung selbst keinen Ungezieferbefall aufweist.

Urteil des OLG Hamburg vom 05.04.2001
6 U 149/00 - OLGR Hamburg 2001, 423

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