lesen.gif


Kein Erotikshop in Eigentumswohnanlage


Die Eigentümer einer Wohnanlage müssen den Betrieb eines Erotik-Fachgeschäftes mit Videokabinen, das bis in die Morgenstunden hinein geöffnet ist, nicht dulden. Insbesondere die langen Öffnungszeiten und die damit zu erwartenden Störungen seien - so das Oberlandesgericht Hamm - den Anwohnern nicht zumutbar.

Urteil des OLG Hamm
22 U 75/99 - Hausbesitzer Zeitung 3/2002, Seite 14

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg