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| GmbH-Geschäftsführer: Amtsniederlegung oder Bitte um AbberufungHat der Geschäftsführer einer GmbH mit der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgesprochen, dass er seinen Wunsch, aus dem Amt auszuscheiden, zurückstellt, bis die Nachfolgefrage geklärt ist, stellt seine Mitteilung an die Gesellschafterversammlung, er werde seine Funktion zum Monatsende niederlegen, „nachdem Sie die personellen Voraussetzungen für einen Wechsel in der Geschäftsführung geschaffen haben”, eine wirksame Amtsniederlegung dar. Urteil des BGH vom 17.02.2003 II ZR 340/01 BGHR 2003, 541 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |