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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten


Umzugskosten können nur dann steuerlich Anerkennung finden, wenn die Fahrzeit zur Arbeit um mindestens 1 Stunde pro Tag verkürzt wird. Private Gründe, wie etwa Familienzuwachs, spielen bei der steuerlichen Beurteilung keine Rolle.

Urteil des BFH vom 23.03.2001
VI R 189/97
Der Betrieb 2002, 77

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