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| Werbungskostenabzug bei Pleite des BauträgersKapitalanleger, die eine noch zu errichtende Immobilie zur Vermietung erworben haben, können Bereitstellungszinsen sowie die Bankkosten für die Rückabwicklung eines nicht benötigten Kreditvertrages als Werbungskosten absetzen, wenn der Bauträger während der Bauphase Pleite geht. Urteil des BFH vom 05.11.01 9 B 92/01 Betriebs-Berater 2002, 180 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |