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Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug


Wurde einem Kraftfahrer die deutsche Fahrerlaubnis entzogen, so ist er mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Hierbei ist unerheblich, ob die ausländische Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis bereits bestand oder ob sie erst später erworben wurde.

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2003
10 S 2093/02
ZAP EN-Nr. 174/2003
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