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Keine Kürzung des Nutzungsausfalls bei älteren Fahrzeugen


Bei der Nutzungsausfallberechnung neigen die Haftpflichtversicherungen bei älteren Fahrzeugen oftmals zu einer Herabstufung in die nächstniedrigere Tabellengruppe. Das Amtsgericht Landstuhl hat entschieden, dass bis zu einem Alter des Kraftfahrzeugs von acht Jahren beim Nutzungsausfall keine Kürzung gerechtfertigt ist.

Urteil des AG Landstuhl vom 08.11.2001
3 C 92/01
DAR 2002, 77

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