
|
| Verkaufswettbewerb: Rücknahme von Alt-ComputernEine Werbeaktion, in der ein Hersteller Computerhändlern verspricht, beim Kauf seiner eigenen Neugeräte Altgeräte nur einer bestimmten anderen Marke zu Festbeträgen in Zahlung zu nehmen, stellt einen nach § 1 UWG unzulässigen Verkaufswettbewerb dar. Das Landgericht Frankfurt am Main begründete dies damit, dass der Endkunde von dieser Zuwendung des Herstellers nichts weiß und davon ausgeht, ein bestimmtes Produkt werde ihm aus sachlichen Gründen empfohlen, während in Wirklichkeit die Sachkunde des Händlers durch die Vorteile des Rücknahmeangebots manipuliert wurde. Urteil des LG Frankfurt/Main vom 04.12.2002 2/6 O 449/02 JurPC Web-Dok. 74/2003, Abs. 1-19 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |