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| Kein Arbeitsunfall bei explodierender GetränkeflascheWird ein Arbeitnehmer in der Mittagspause durch eine beim Öffnen explodierende kohlensäurehaltige Getränkeflasche verletzt, liegt kein versicherungspflichtiger Arbeitsunfall vor. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die versicherte Tätigkeit ein besonderes Durstgefühl verursacht. Dies ist bei einem Sägewerksarbeiter jedoch nicht der Fall. Urteil des BSG vom 10.10.2002 B 2 U 6/02 Praktiker Report Heft 1/2003, Seite 8.7 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |