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| Reisepreisminderung wegen Vorverlegung des RückflugsWird bei einer siebentätigen Urlaubsreise begründet der Start für den Rückflug von 15 Uhr auf 5 Uhr vorverlegt und zugleich der Landeflughafen von Nürnberg nach München verlegt, rechtfertigt dies eine Minderung um einen Reisetagespreis. Das Amtsgericht weist darauf hin, dass ein Reisender eine solche Flugzeitverschiebung auch im Zeitalter des Massentourismus nicht entschädigungslos hinnehmen muss. Urteil des AG Düsseldorf 12.04.2002 30 C 14 061/01 NJW-RR 2002, 1638 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |