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| Kindergeld auch für vermögende erwachsene BehinderteDer Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren entschieden, dass bei der Kindergeldberechtigung schwerbehinderter Erwachsener, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, deren eigenes (beträchtliches) Vermögen (hier bis zu 50.000 EUR) unberücksichtigt zu bleiben hat. Wenn sich der Gesetzgeber - so die Begründung - bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht behinderter Kinder dafür entschieden hat, das Kindesvermögen außer Betracht zu lassen, müsse das auch für erwachsene behinderte Kinder gelten. Urteile des BFH vom 19.08.2002 VIII R 17/02 und VIII R 51/01 NWB 2002, 3833 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |