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Haftungsquoten bei Parkplatzunfall


Kollidieren auf einem Parkplatz ein Pkw, der rückwärts auf der zwischen den Parkbuchten befindlichen Fahrstraße fährt und ein dort mit angepasster Geschwindigkeit fahrender Pkw, so haftet der Rückwärtsfahrende in Höhe von 75 Prozent für den entstandenen Schaden. Den auf der Fahrstraße befindlichen Verkehrsteilnehmer trifft lediglich eine Haftung aus Betriebsgefahr.

Urteil des AG Hannover vom 02.11.2001
511 C 7367/00
DAR 2002, 76

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