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Keine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Cannabiskonsums


Ein einmaliger Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gibt in der Regel für sich allein keinen Anlass zu der Annahme, der Betroffene sei zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet. Der Autofahrer ist daher nicht zur Beibringung eines psychologischen Gutachtens zur Fahreignung verpflichtet.

Urteil des BVerwG vom 05.07.2001
3 C 13/01
NJW 2002, 78

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