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| Businsasse muss festen Halt suchenInsassen von Linienbussen sind grundsätzlich selbst verantwortlich, dass Sie infolge verkehrsbedingter Fahrzeugbewegungen nicht stürzen. Ein Fahrgast, der bei normal „ruckendem“ Anhalten des Busses zu Fall kommt, kann daher keinen Schadensersatz für erlittene Verletzungen beanspruchen. Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 15.04.2002 1 U 75/01 ZAP EN-Nr. 835/2002 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |