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| Unzulässige Täuschung über AuslaufmodellEin Händler muss in seiner Werbung darauf hinweisen, dass es sich bei dem angebotenen Artikel um ein Auslaufmodell handelt. In einem derartigen Fall darf er auch nicht mit einem Preisnachlass gegenüber der herausgestellten früheren Preisempfehlung des Herstellers werben, wenn das Gerät in der aktuellen Herstellerpreisliste gar nicht mehr geführt wird. Urteil des OLG Koblenz vom 01.10.2002 12 E 2 - 162/02 Praktiker Report 2002, Seite 8.9 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |