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| Nötigung durch AusbremsenEine Nötigung im Straßenverkehr liegt nicht nur in den Fällen vor, in denen der Täter den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu einer Vollbremsung zwingt oder herunterbremst, so dass dieser zum Anhalten gezwungen wird. Von einem strafbaren Handeln kann man bereits dann ausgehen, wenn der Vorausfahrende seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um so den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeuges zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen und dieser das ihm aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann. Urteil des BayObLG vom 06.07.2001 1 St RR 57/2001 DAR 2001, 79 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |