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| Keine Lohnsteuerpflicht bei Anmietung eines Raums für AußendienstmitarbeiterMietet der Arbeitgeber einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem Arbeitnehmer an, unterliegen die Mitzahlungen dann nicht der Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten (so genannter Fremdvergleich) abschließt und die Anmietung des Raums im eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt, weil er in seiner Betriebsstätte dem Arbeitnehmer keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Urteil des BFH vom 19.10.2001 VI R 131/00 Betriebs-Berater 2002, 79 Der Betrieb 2002, 128 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |