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Keine Betriebsgefahr bei Auffahren auf stehendes Fahrzeug


Den Halter eines stehenden Fahrzeuges trifft auch dann keine Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges, wenn ein nachfolgendes Kfz von einem weiteren Fahrzeug auf den stehenden Wagen aufgeschoben wird und den Fahrer des aufgeschobenen Kfz keinerlei Verschulden an dem Unfall trifft.

Urteil des OLG Hamm vom 06.09.2001
6 U 188/00
DAR 2002, 268
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