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Keine Markenschutzverletzung durch EU-Neuwagenhändler


Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf begeht ein EU-Neuwagenhändler keine Markenrechtsverletzung, wenn er in Werbeanzeigen neben den Wortmarken (z. B. „Mercedes“) der angebotenen Fahrzeuge auch deren Bildmarke (hier Mercedes-Stern) abbildet.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.07.2001
20 U 34/01
OLGR Düsseldorf 2001, 455

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