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| Absetzbarkeit von Schuldzinsen bei Übergang zur LiebhabereiSchuldzinsen können nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch noch nach dem Zeitpunkt abgezogen werden, ab dem der Betrieb als Liebhaberei anzusehen ist (fehlende Gewinnerzielungsabsicht). Dies wurde damit begründet, dass Schuldzinsen selbst dann noch absetzbar sind, wenn der Unternehmer seinen Betrieb aufgibt oder veräußert. Dann darf aber derjenige, der von einem gewerblichen Betrieb in eine Liebhabertätigkeit wechselt, nicht schlechter gestellt werden. Folglich kommt es nur darauf an, dass die Schulden vor dem Übergang zur Liebhaberei begründet wurden. Urteil des BFH vom 15.05.2002 X R 3/99 Der Betrieb 2002, 2137 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |