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Kaskoversicherung: Erstattung der Mehrwertsteuer


Eine Regelung in den Versicherungsbedingungen, wonach im Falle eines Schadens Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer die Vorlage einer entsprechenden Rechnung ist, verstößt als so genannte überraschende Klausel gegen § 3 AGB-Gesetz (seit 01.01.2002 in § 305c BGB geregelt). Dem Geschädigten darf nicht die Möglichkeit genommen werden, den Schaden allein durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags nachzuweisen.

Urteil des AG Heinsberg vom 12.11.2001
16 C 328/01
ZAP EN-Nr. 329/2002


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