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Irreführende Autowerbung bei „Neuwagen“


Die Werbung eines Autohändlers für ein als Neuwagen bezeichnetes Auslaufmodell, das zwar 0 Kilometer aufweist, aber seit Jahren nicht mehr hergestellt wird, ist irreführend. Daran ändert auch ein eher unauffälliger Hinweis auf eine „ehemals“ unverbindliche Preisempfehlung nichts.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 14.02.2002
4 U 114/01
GRUR-RR 2002, 306

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