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Barzahlungsrabatt zulässig


Die Ankündigung eines Sportartikelgeschäfts in einer Zeitungswerbung, wonach Kunden zeitlich nicht befristet ein Barzahlungsrabatt von 10 Prozent eingeräumt wird, ist für sich gesehen weder als unzulässige Sonderveranstaltung noch als übertriebenes Anlocken wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 13.02.2002
6 W 5/02
NJW 2002, 1506
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