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Publikationen
Geschrieben von: Administrator
Sonntag, den 31. Januar 2010 um 11:08 Uhr
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Veröffentlichungen Rechtsanwalt Benkelberg

I

Aufsätze (Auswahl) aus dem Familienrecht, dem Kostenrecht und dem Transportrecht

Thema Erschienen in /erscheint in am Seite / Heft
Zur Praxis der Zwangsvollstreckung: Dauerüberlastung der Gerichtsvollzieher Anwaltsblatt (AnwBl) 1983 551 ff
Empfängerhaftung nach Maßgabe des Frachtbriefs, Versender asl "Vormann" im Sinne des § 442 HGB a.F. ? Transportrecht (TranspR) 1989 351 ff
Das Postmandat und die Teilung der erstattungsfähigen Gebühren AnwBl 1996 566 ff
Sind die heutigen Prozesskostenhilfe-Gebühren im Familienrecht noch verfassungskonform ? Familie und Recht (FuR) 1998 339 ff
Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern in der Praxis FuR 1999 70 f
Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach § 1615 l BGB und steuerliches Realsplitting ? FuR 1999 301 ff
Kindesunterhalt, Kindergeldanrechnung und Gegenstandswert der Unterhaltsklage FuR 1999 161 f
Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichem Elterneinkommen, Anm. zu BGH vom 13.10.1999 (XII ZR 16/98) Monatsschrift des Deutschen RechtsMDR 2000 275 ff
Schulden und Unterhalt,steuerrechtliche und familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten MDR 2000 858 ff
Kindesunterhaltsabänderungsgesetz vom 2.11.00 mit seinen sofortigen und langfristigen Folgen MDR 2000 1405 ff
Warum aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren und die Prozesskostenhilfe-Beschwerde gewährt werden mussEntgegnung auf OLG Hamburg 8 W 72/02 vom 16.4.02 AnwaltsGebühren Spezial - AGS 2002 280 ff
Die geplante Anwaltsvergütung (RVG-E) und deren Auswirkungen auf die typische familienrechtliche Anwaltspraxis FuR 2003 199 - 208
Das ewige Problem: Prozesskostenvorschusspflicht des verdienenden Ehepartners nach § 1360 a IV BGB und angebliche Rückzahlungspflicht FuR 2003 68 ff
Keine Beratungshilfe für ein Kind im Unterhaltsabänderungsverfahren, weil es die Möglichkeit der Beistandschaft des Jugendamtes gibt ?Kritische Stellungnahme zu AG Leverkusen. AGS 2003 125 f
Keine Prozesskostenhilfe trotz Erfolgsaussicht der Verteidigung, wenn der Beklagte im Anhörungsverfahren nach § 118 ZPO geschwiegen hat ?Kritische Anmerkung zu OLG Oldenburg AGS 2003 123 f
Die erstinstanzlich bei Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte können die Vergleichsgebühr auch für einen aussergerichtlichen Vergleich verdienen, mit dem die bereits eingelegte, noch nicht begründete Berufung vermieden wird. OLG Düsseldorf MDR 2003 415 f
Darf der Anwalt, der eine arme und eine selbstzahlende Partei vertritt, der armen Partei zu Bedingungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, gegen die Landeskasse wirklich nur die 3/10 Erhöhungsgebühr des § 6 BRAGO liquidieren ? kritische Anmerkungen zu AG Andernach 26 C 547/02, Beschluss vom 14.2.03 AGS 2003 259 ff
Berücksichtigung der Auswirkungen des Realsplitting im Erst-Titulierungsverfahren,Entgegnung auf OLG Naumburg vom 11.12.01 (14 UF 71/01) FuR 2003 342 ff
Warum Verweigerung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe rechts- und verfassungswidrig ist. FuR 2004 441 ff
Bedenken gegen die Absicht der Bundesjustizministerin Zypries, bei beabsichtigter Änderung des Unterhaltsrechts "wegen größerer Akzeptanz" dem Kindesunterhalt den Vorrang vor dem Frauenunterhalt einzuräumen SPIEGEL

Panorama,ARD

 

40/2004

Sendung
vom
2.6.2005

22

 

 

Zum Recht der nichtehelichen Mutter auf unterhaltsrechtliche Gleichbehandlung mit der geschiedenen Mutter FOCUS
FOCUS
SPIEGEL
8/2004
36/2004
42/2004
44 f
11
52 f
Düsseldorfer Tabelle 2005  - im Gegensatz zur Berliner Tabelle - verfassungswidrig NJW 2005 34/XX und XXII

Keine Prozesskostenhilfe trotz Erfolgsaussicht der Verteigigung, wenn der Beklagte im Anhörungsverfahren nach § 118 ZPO geschwiegen hat? Ktitische Anmerkungen zu OLG Oldenburg

FamRZ 2006 869 ff
Keine Prozesskostenhilfe für isolierten Sorgerechtsantrag, wenn der schon im Scheidungsverbund hätt gestellt werden können? Kritische Anmerkungen zu OLG Karlsruhe
AGS 2006 295 ff
Erfolgshonorar: Wie kann es vom Gesetzgeber geächtet sein, wenn er es über die so genannte Ergänzungsliquidation  ins prozesskostenhilferecht selbst einführt und dem "Siegeranwalt" zubilligt, sich seine höheren gesetzlichen Gebühren beim Verlierer zu holen? Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 2006 82 f

Der Kostenfestsetzungsantrag des obsiegenden Prozesskostenhilfemandanten nach § 91 ff ZPO und das Liquidarionsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO.

Dem hat sich neuerdings der BGH angeschlossen, FamRZ 2009, 1577 f

AGS 2008 105 ff
Terminvertretung namens und im Auftrag des Hauptbevollmächtigten, aber rechnung adressiert an dessen Mandanten? AGS 2008 209 f
Streitwert einer Stufenklage  - Auskunftsstufe AGS 2008 303 f
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch die mittellose, anwaltlich vertretene Partei: Kritische Anmerkungen zu BGH - VI ZB 16/07 vom 6.5.2008 AGS 2008 425 f
Urteilomat: Die abschreckende Wirkung der Entscheidung des BVerfG vom 22.9.2009 )2 BvL 3/02), mit der eine Richtervorlage des BFH zurückgewiesen wird. NJW 2009

Heft 46

Editorial

Buchbesprechung:

Walter Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich

NJW 2010 499

II

Erstrittene und publizierte familienrechtliche Urteile / Beschlüsse

(Soweit nicht vorstehend als kommentiert aufgeführt)

Versorgungsausgleich bei Scheidung ausländischer Ehegatten

AG Emmerich,
Neue Juristische Wochenschrift
NJW

1978

498

Übergangsbeihilfe eines Zeitsoldaten fällt in den Zugewinnausgleich

OLG Düsseldorf FamRZ

1980

51 f

Übergangsgebührnisse eines Zeitsoldaten fallen nicht in den Zugewinnausgleich

BGH
NJW
FamRZ

1980

1980

229

39 f

Keine Pflicht zur Veräußerung eines Einfamilienhauses während des Trennungsjahres zur Steigerung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit

OLG Düsseldorf

NJW

FamRZ


1982

1982


1767

268 f

Scheidung und Folgen gelten auch bei Vorabentscheidung gebührenrechtlich als eine Angelegenheit

OOG Düsseldorf

AnwaltsBlatt

AnwBl

 


1983

 


556

eschwerderecht eines Elternteil bei Bestellung eines Verfahrenspfleger des Kindes

OLG Düsseldorf

MDR


2001


157

Kindesunterhalt und Umgangsrecht sind auch in der Beratungshilfe gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten

BVerfG
NJW

2002

429

PKH auch für aussergerichtlichen Vergleich zwischen den Instanzen

OLG Düsseldorf

MDR


2003


415 f

Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?

Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung dieser Mutter, deren Revision zugelassen wurde, durch das OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

BVerfG

NJW

Forum Familien- und Erbrecht
(FF)

Familie, Partnerschaft und Recht, (FPR)

FuR

 

2004

2004

 

 

2004

2004

 

1789f

116 f

 

 

51

398 ff

Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?

Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Kleve und OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

Das AG Kleve hat zwischenzeitlich Prozesskostenhilfe gewährt.

BVerfG

FPR

FuR

 

2004

2004

 

514

400ff

eitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?

Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Bocholt und OLG Hamm für verfassungswidrig erklärt (siehe nachfolgend unten) und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

Das AG Bocholt hat daraufhin Prozesskostenhilfe bewilligt, die Klage abgewiesen. Auf die Berufung hin hat das OLG Hamm (gleicher Senat, andere Besetzung) das Verfahren ausgesetzt und die richterliche Normenkontrolle eingeleitet. Das Verfahren war beim Bundesverfassungsgericht unter 1 BvL 9/04 anhängig.

OLG Hamm
FamRZ

2004

1893 ff

III

Von uns eingelegte (zum Teil noch laufende) Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und Revisionen beim Bundesgerichtshof

Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?

Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Kleve und OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

Darauf hat das Amtsgericht Kleve Prozesskostenhilfe gewährt und wird entweder in der Sache entscheiden oder die die richterliche Normenkontrolle beim BVerfG einleiten.

1 BvR 1172/02

Zeitz/Vervoorst

 

 


Gewonnen

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs einer geschiedenen  Mutter wegen objektiv nicht eheähnlichen Zusammenlebens mit einem anderen Mann verfassungswidrig wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung ?

1 BvR 2144/02

Klein-Hitpahs

nicht angenommen

Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?

Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Bocholt und OLG Hamm für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

Das AG Bocholt hat nolens volens Prozesskostenhilfe gewährt, die Klage mit einer halbseitigen (!!!) Begründung, massgeblich dem Gesetzestext, abgewiesen. Wir haben stehenden Fußes Berufung eingelegt.

Am 16.8.2004 hat das Berufungsgericht OLG Hamm, (in anderer Besetzung) das Verfahren ausgesetzt und erklärt, es halte  - wie wir  - den § 1615 l II Satz 3 BGB für verfassungswidrig, und hat im Rahmen einer richterlichen Normenkontrolle nach Art. 100 GG das BVerfG angerufen. Siehe Art. im Focus 36/ 2004, Seite 11

Die Sache ist jetzt als Normenkontrollverfahren beim BVerfG anhängig.
Die entscheidung des OLG Hamm ist veröffentlicht u.a. FamRZ 2004, 1893 ff

1 BvR 1715/02

Preuß/Büssing

 

 

Gewonnen

 

 

 

 

 

 

1 BvL 9/04

 

Gewonnen

Höhenmäßige Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum Selbstbehalt des Mannes von € 840,00 erhält, der Mann gegenüber der nichtehelichen Mutter € 1.000,00 als Selbstbehalt reklamieren darf ?

Der BGH hat für die Revision Prozesskostenhilfe bewilligt, also die Erfolgsaussicht bejaht. Siehe Artikel im Focus 8/2004 S. 44/45.

Am 14.12.2004 hat der BGH entschieden, dass die Selbstbehaltssätze des Vaters gegenüber der geschiedenen / getrennt lebenden Mutter dieselben sein müssen wie gegenüber der nichtehelichen Mutter, wobei in beiden Fällen der Selbstbehalt nicht notwendigerweise derselbe sein müsse wie gegenüber minderjährigen Kindern, und weiter, dass die Väter mehrerer nicht in einer Ehe hervorgegangener Kinder für den Unterhalt der Mutter anteilig nach ihrem Einkommen- und Vermögensverhältnissen haften.

BGH, AZ XII ZR 26/03

(Preuß / Gburreck)

 

 

 

 

NJW 2004, 
502 f
FamRZ 2004,
357 f

Höhenmäßige Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum Selbstbehalt des Mannes von € 840,00 erhält, der Mann gegenüber der nichtehelichen Mutter € 1.000,00 als Selbstbehalt reklamieren darf ?

Der BGH hat für die Revision Prozesskostenhilfe bewilligt, also die Erfolgsaussicht bejaht. Siehe Artikel im Focus 8/2004 S. 44/45.

Am 1.12.2004 hat der BGH entschieden, dass die Selbstbehaltssätze des Vaters gegenüber der geschiedenen / getrennt lebenden Mutter dieselben sein müssen wie gegenüber der nichtehelichen Mutter, wobei in beiden Fällen der Selbstbehalt nicht notwendigerweise derselbe sein müsse wie gegenüber minderjährigen Kindern.

BGH, AZ XII ZR 3/03

Gaida ./. van Acken

NJW 2004, 500 ff FamRZ 2004, 354 ff

FF 2005, 28

FF 2005, 103

FuR 2005, 170,

JurBüro 2005, 220

JZ 2005, 1

MDR 2005, 576

FamRB 2005, 98

und viele andere


Obwohl der BGH für die Revision Prozesskostenhilfe gewährt hat, hatte es das Oberlandesgericht Düsseldorf  - beleidigt ? - abgelehnt, auf Gegenvorstellungen hin seinen die Prozesskostenhilfe für die Berufung versagenden Beschluss aufzuheben und Prozesskostenhilfe für die Berufung nachträglich zu bewilligen, nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht die Revision zulässt und deshalb damit sagte, es sei immerhin denkbar, der BGH könne das ganz anders sehen. (und der sieht es ja anders)

Wir haben auch gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung dieser Mutter durch das OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.

Was die Sachentscheidung angeht, ist der Vorgang ja schon in der Revision vom BGH entschieden 
(s. vorstehend)

1 BvR 596/03 Gaida ./. van Acken

 

 

 

 


Gewonnen

Der BGH hat im April 2003 in einer zu ihm eingelegten Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz beim OLG Prozesskostenhilfe gewährt. Er mochte einem BGH-Anwalt nicht zumuten, die Beschwerde für € 23,00 nach den Beratungshilfegesetz (so noch der BGH in BGHZ 91, 311 ff für den gewöhnlichen Anwalt in der Provinz) zu begründen.

Das OLG Düsseldorf hat hernach für eine Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Kleve die Prozesskostenhilfe verweigert und auf die alte Rechtsprechung des BGHZ 91, 311 ff verwiesen.

Meinem Mandanten, dem ich für den sehr bedeutenden Prozess allein für die Beschwerde gegen die Prozesskostenhilfe-Versagung rund € 800,00 berechnen müsste  - die der nicht zahlen kann - steht also im Regen, kann keine Beschwerde einlegen, denn ohne Gebührensicherheit arbeite ich nicht, muss ich nicht arbeiten; ich bin nicht die Caritas der Justiz.

Ich habe für ihn gegen diese Versagung von effektivem Rechtschutz und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im August und im Oktober 2003 in einem weiteren Fall Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Siehe aber meinen Aufsatz über das Bundesverfassungsgericht und die Prozesskostenhilfe

 

 

 

 

 


1 BvR 1861/03

 

 

 

1 BvR 2092/03

Nicht angenommen

Durch die Steuerreformen der letzten Jahre wurde der Kinderfreibetrag abgeschafft, sind deshalb die Steuern gestiegen und die Netteinkommen gesunken. Kompensiert wurde dies durch das hohe Kindergeld, das nun in §§ 32 ff EStG geregelt ist. Mit der Einkommensteuererklärung wird abgeglichen, ob die Steuerersparnis mit Freibetrag höher wäre als das gezahlte Kindergeld und dann ggf. die Differenz noch als Steuer erstattet.

Kindergeld ist also Einkommen. Dennoch weigern sich die Familiengerichte, die den Streitwert einer Ehesache, von dem mein Honorar abhängt, nach dem Nettoeinkommen der Familien festzusetzen haben, § 12 II GKG, das Kindergeld als Einkommen zu bewerten, während sie es bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe zu gewähren ist und etwa Ratenzahlung auf die Kosten anzuordnen ist, als Einkommen berücksichtigen.

Kindergeld ist also mal Einkommen, wo es dem Staat nützt, kein Einkommen, wo es den Anwälten nützen würde ?

Ich habe am 13.9.03 Verfassungsbeschwerde in eigener Sache eingelegt.

 

 

 

1 BvR 1927/03

 

 

 

 

 

 

 

Nicht angenommen

 

Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe für einen Buben eingelegt, den der Rechtspfleger wieder mal ans vorrangig in Anspruch zu nehmende örtliche Jugendamt verweisen wollte, obgleich zwei Jugendämter als Beistände auf ganzer Front versagt, nichts getan und nichts bewirkt hatten und die Kindesmutter begründete Vorbehalte gegen solch zweifelhafte "Hilfe" hat. Der Rechtspfleger hat ihr nicht mal zugehört, seinen üblichen Textbaustein ausgedruckt, und auch noch übersehen, dass Antragsteller das Kind und nicht die Mutter war.

Siehe Volltext unter unseren Aufsätzen

1 BvR 816/10

 

 

 

 

Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, das der seit etwa acht Jahren geschiedenen Ehefrau, Mutter einer 18 Jahre alten gemeinsamen Tochter, den weiteren Aufstockungsunterhalt von € 300,00 / Monat gegen ihren Ehemann versagte, der über ein Jahreseinkommen von rund € 180.000,00 verfügt. Sie sei Grundschulabsolventin, und habe keinen Anspruch darauf, dass ihr Einkommen von etwa € 1.700,00 über Unterhalt angehoben werde auf € 2.000,00; sie müsse sich mit dem begnügen, was sie mit ihren vorehelich erworbenen Fähigkeiten verdienen könne.

Wir haben die Verletzung des Gleichheitsgrundstzes gerügt, die eklatante geschlechtsbezogene Benachteiligung, weil nun mal Männer keine Kinder empfangen, austragen, gebären und in den allermeisten Fällen konsequent auch nicht betreuen und erziehen, und wir haben die Verletzung des Rechtsstaatsgebots gerügt, wonach Gesetze dieser Art nicht zurückwirken dürfen auf Fälle, die ihrereseits nicht mehr ungeschehen gemacht werden können. Dre Mann konnte Karriere machen, und die Frau ist beruflich stehengeblieben.

Wo bleibt denn da die Gerichtigkeit, wenn beide dieses Leben so gewollt und gelebt haben?

Den Volltext finden Sie unter unseren Aufsätzen.

 

Eine ähnliche Verfassungsbeschwerde haben wir für eine Frau eingelegt, Mutter einer volljährigen Tochter, schon länger geschieden, die nach der Scheidung vollschichtig erwerbstätig wurde, zwischenzeitlich manisch depressiv und erwerbsunfähig ist. Hier geht es um eben mal die Weiterzahlung von € 240,00 Aufstockungsunterhalt zur EU-Rente.

Gnadenlos und mit dem Rasenmäher schneidet der 3. Familiensenat des OLG Düsseldorf derartige Unterhaltsansprüche ab.

 

AZ: 1 BvR 1112/10

 

 

 

 

 

 

 

AZ noch nicht bekannt.

 

IV

Liste (Auswahl) der von RA Benkelberg erstrittenen / veröffentlichten Entscheidungen aus dem Zivil- und Wirtschaftsrecht

 

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG

LAG Saarland

Der BetriebDB

 

1973

 

2351 f

Die Gebührenrechnung eines niederländischen Anwalts in Höhe des Doppelten vergleichbarer gesetzl. Gebühren eines deutschen Anwalts ist nicht überhöht, denn die deutschen Gebühren sind zu niedrig

LG Kleve

Anwaltsblatt

AnwBl

 

1975

 

439

Eine Bank haftet dem Aussteller für missbräuchliche Verwendung eines Schecks, wenn sie den Begebungsgrund kennt und von der mißbräuchlichen Verwendung weiß.

LG Kleve

DB

 

1975

 

296 f

Der Spediteur hat gegen den rechtmäßigen Empfänger einer Ware Anspruch auf Bezahlung der vom Spediteur verauslagten Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

OLG Stuttgart

Neue Juristische WochenschriftNJW

 

1976

 

2079 f

Der Aufwand für Kopien ist auch dem Prozesskostenhilfe-Anwalt aus der Landeskasse zu erstatten

AG Emmerich

AnwBl

 

1978

 

144

Zwei in einer Sozietät verbundene Anwälte, die sich im Passivprozess selbst vertreten, haben Anspruch auf Erstattung der Kosten beider Anwälte

OLG Düsseldorf

AnwBl

 

1978

 

261 f

Ein Notar darf bei ausdrücklicher Erlaubnis "zur jederzeitigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung" genau so ohne Prüfung verfahren.

LG Kleve

Mitteilungen der
Rheinischen Notarkammer

MittRhNotK

 

1978

 

45

Richterliche Inhaltskontrolle von Krankenhaus-AGB

LG Düsseldorf

NJW

 

1979

 

605

Zur Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlussberufung

BGH

NJW

 

1984

 

1240 ff

Nicht der Anwalt, sondern sein Mandant ist Rechnungsadressat bei der Aktenübersendungsgebühr

VerwG Köln

AnwBl

 

1985

 

540

Die Klausel " Auslieferung gegen Bankakzept und Bankaval" ist keine Nachnahmevereinbarung im Sinne von Art. 21 CMR

OLG Düsseldorf

TranspR

 

86

 

336 ff

Neben den expliziten frachtvertraglichen Pflichten aus §§ 29 ff KVO ist kein Raum mehr für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (pVV)

AG Emmerich

Transportrechtzeitung TranspR

 

1989

 

427 f

Der Absender haftet dem Spediteur auf verauslagte Einfuhrumsatzsteuer, wenn der Empfänger die Ware nicht abnimmt.

BGH

NJW Monatsschrift des Deutschen Rechts

MDR

 

1991

 

2638ff

735 ff

Ein Versicherungsmakler verletzt das Rechtsberatungsgesetz, wenn er seine Kunden im Prozess vertritt

OLG Düsseldorf

MDR

 

1991

 

64

Nimmt ein Frachtführer eine Nachnahmesendung an, haftet er für die Einziehung auch dann, wenn er nach seinen AGB die Erhebung von Nachnahmen ausschließt

OLG Düsseldorf

TranspR

 

1991

 

91 ff

Streitwert für beide Seiten beim Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung ist die Forderung des Gläubigers, falls geringer, die Aktivmasse des Schuldners

OLG Dresden

MDR

 

1994

 

1253 f

Zur Haftung des Spediteurs bei fehlender Schnittstellenkontrolle aber Vorhandensein anderer Kontrollmaßnahmen

OLG Düsseldorf

TranspR

 

1994

 

361 ff

Zusage einer Lieferzeit stellt heute keine unübliche Vereinbarung einer Lieferfristgarantie mehr dar, führt nicht zum Haftungsausschluß nach § 6 Nr. 4 SVS/RVS

OLG Düsseldorf

TranspR

 

1996

 

124 f

Nichtigkeit einer Vereinbarung zur Teilung der festsetzbaren Gebühren wegen Gebührenunterbietung bei Untervollmachtserteilung

LG Halle

Mitteilungen der Bundesrechtsanwalts-kammer

BRAK-Mitteilungen

 

 

1998

 

 

99 f

Zum Tätigkeitsverbot eines Anwaltsnotars nach vorheriger Beurkundung einer Unterhaltsurkunde

AG Emmerich

MDR

NJW

 

1999

 

644

1875

Nichtigkeit einer Vereinbarung zur Teilung der festsetzbaren Gebühren wegen Gebührenunterbietung bei Untervollmachtserteilung

LG Kleve

AnwBl

AGS

 

2000

2000

 

259f

195 f

Reisender im Sinne des § 651 a Abs. 1 BGB ist auch der, der die Reise bucht, um sie an andere zu verschenken

BGH

MDR

 

2002

 

1109 ff

PKH auch für aussergerichtlichen Vergleich zwischen den Instanzen

OLG Düsseldorf

MDR

 

2003

 

415 f

Streitwert einer Stufenklage

OLG Düsseldorf

AGS

2008 303 f
Streitwert Stufenklage, Kostenentscheidung nach Erledigung der Stufenklage

OLG Düsseldorf

FamRZ

2009 1170 f
Anwendbarkeit des § 15a RVG (neu) auf nicht abgeschlossene Altfälle

OLG Düsseldorf

AGS

2009 372

 

Aktualisiert ( Freitag, den 21. Mai 2010 um 10:36 Uhr )