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Veröffentlichungen Rechtsanwalt Benkelberg
I
Aufsätze (Auswahl) aus dem Familienrecht, dem Kostenrecht und dem Transportrecht
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Erschienen in /erscheint in |
am |
Seite / Heft |
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| Zur Praxis der Zwangsvollstreckung: Dauerüberlastung der Gerichtsvollzieher |
Anwaltsblatt (AnwBl) |
1983 |
551 ff |
| Empfängerhaftung nach Maßgabe des Frachtbriefs, Versender asl "Vormann" im Sinne des § 442 HGB a.F. ? |
Transportrecht (TranspR) |
1989 |
351 ff |
| Das Postmandat und die Teilung der erstattungsfähigen Gebühren |
AnwBl |
1996 |
566 ff |
| Sind die heutigen Prozesskostenhilfe-Gebühren im Familienrecht noch verfassungskonform ? |
Familie und Recht (FuR) |
1998 |
339 ff |
| Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern in der Praxis |
FuR |
1999 |
70 f |
| Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach § 1615 l BGB und steuerliches Realsplitting ? |
FuR |
1999 |
301 ff |
| Kindesunterhalt, Kindergeldanrechnung und Gegenstandswert der Unterhaltsklage |
FuR |
1999 |
161 f |
| Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichem Elterneinkommen, Anm. zu BGH vom 13.10.1999 (XII ZR 16/98) |
Monatsschrift des Deutschen RechtsMDR |
2000 |
275 ff |
| Schulden und Unterhalt,steuerrechtliche und familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten |
MDR |
2000 |
858 ff |
| Kindesunterhaltsabänderungsgesetz vom 2.11.00 mit seinen sofortigen und langfristigen Folgen |
MDR |
2000 |
1405 ff |
| Warum aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren und die Prozesskostenhilfe-Beschwerde gewährt werden mussEntgegnung auf OLG Hamburg 8 W 72/02 vom 16.4.02 |
AnwaltsGebühren Spezial - AGS |
2002 |
280 ff |
| Die geplante Anwaltsvergütung (RVG-E) und deren Auswirkungen auf die typische familienrechtliche Anwaltspraxis |
FuR |
2003 |
199 - 208 |
| Das ewige Problem: Prozesskostenvorschusspflicht des verdienenden Ehepartners nach § 1360 a IV BGB und angebliche Rückzahlungspflicht |
FuR |
2003 |
68 ff |
| Keine Beratungshilfe für ein Kind im Unterhaltsabänderungsverfahren, weil es die Möglichkeit der Beistandschaft des Jugendamtes gibt ?Kritische Stellungnahme zu AG Leverkusen. |
AGS |
2003 |
125 f |
| Keine Prozesskostenhilfe trotz Erfolgsaussicht der Verteidigung, wenn der Beklagte im Anhörungsverfahren nach § 118 ZPO geschwiegen hat ?Kritische Anmerkung zu OLG Oldenburg |
AGS |
2003 |
123 f |
| Die erstinstanzlich bei Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte können die Vergleichsgebühr auch für einen aussergerichtlichen Vergleich verdienen, mit dem die bereits eingelegte, noch nicht begründete Berufung vermieden wird. OLG Düsseldorf |
MDR |
2003 |
415 f |
| Darf der Anwalt, der eine arme und eine selbstzahlende Partei vertritt, der armen Partei zu Bedingungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, gegen die Landeskasse wirklich nur die 3/10 Erhöhungsgebühr des § 6 BRAGO liquidieren ? kritische Anmerkungen zu AG Andernach 26 C 547/02, Beschluss vom 14.2.03 |
AGS |
2003 |
259 ff |
| Berücksichtigung der Auswirkungen des Realsplitting im Erst-Titulierungsverfahren,Entgegnung auf OLG Naumburg vom 11.12.01 (14 UF 71/01) |
FuR |
2003 |
342 ff |
| Warum Verweigerung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe rechts- und verfassungswidrig ist. |
FuR |
2004 |
441 ff |
| Bedenken gegen die Absicht der Bundesjustizministerin Zypries, bei beabsichtigter Änderung des Unterhaltsrechts "wegen größerer Akzeptanz" dem Kindesunterhalt den Vorrang vor dem Frauenunterhalt einzuräumen |
SPIEGEL
Panorama,ARD
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40/2004
Sendung vom 2.6.2005
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22
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| Zum Recht der nichtehelichen Mutter auf unterhaltsrechtliche Gleichbehandlung mit der geschiedenen Mutter |
FOCUS FOCUS SPIEGEL |
8/2004 36/2004 42/2004 |
44 f 11 52 f |
| Düsseldorfer Tabelle 2005 - im Gegensatz zur Berliner Tabelle - verfassungswidrig |
NJW |
2005 |
34/XX und XXII |
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Keine Prozesskostenhilfe trotz Erfolgsaussicht der Verteigigung, wenn der Beklagte im Anhörungsverfahren nach § 118 ZPO geschwiegen hat? Ktitische Anmerkungen zu OLG Oldenburg
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FamRZ |
2006 |
869 ff |
Keine Prozesskostenhilfe für isolierten Sorgerechtsantrag, wenn der schon im Scheidungsverbund hätt gestellt werden können? Kritische Anmerkungen zu OLG Karlsruhe
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AGS |
2006 |
295 ff |
| Erfolgshonorar: Wie kann es vom Gesetzgeber geächtet sein, wenn er es über die so genannte Ergänzungsliquidation ins prozesskostenhilferecht selbst einführt und dem "Siegeranwalt" zubilligt, sich seine höheren gesetzlichen Gebühren beim Verlierer zu holen? |
Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf |
2006 |
82 f |
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Der Kostenfestsetzungsantrag des obsiegenden Prozesskostenhilfemandanten nach § 91 ff ZPO und das Liquidarionsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO.
Dem hat sich neuerdings der BGH angeschlossen, FamRZ 2009, 1577 f
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AGS |
2008 |
105 ff |
| Terminvertretung namens und im Auftrag des Hauptbevollmächtigten, aber rechnung adressiert an dessen Mandanten? |
AGS |
2008 |
209 f |
| Streitwert einer Stufenklage - Auskunftsstufe |
AGS |
2008 |
303 f |
| Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch die mittellose, anwaltlich vertretene Partei: Kritische Anmerkungen zu BGH - VI ZB 16/07 vom 6.5.2008 |
AGS |
2008 |
425 f |
| Urteilomat: Die abschreckende Wirkung der Entscheidung des BVerfG vom 22.9.2009 )2 BvL 3/02), mit der eine Richtervorlage des BFH zurückgewiesen wird. |
NJW |
2009 |
Heft 46
Editorial
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Buchbesprechung:
Walter Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich
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NJW |
2010 |
499 |
II
Erstrittene und publizierte familienrechtliche Urteile / Beschlüsse
(Soweit nicht vorstehend als kommentiert aufgeführt)
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Versorgungsausgleich bei Scheidung ausländischer Ehegatten
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AG Emmerich,
Neue Juristische Wochenschrift
NJW
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1978
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498
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Übergangsbeihilfe eines Zeitsoldaten fällt in den Zugewinnausgleich
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OLG Düsseldorf FamRZ
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1980
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51 f
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Übergangsgebührnisse eines Zeitsoldaten fallen nicht in den Zugewinnausgleich
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BGH
NJW
FamRZ
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1980
1980
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229
39 f
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Keine Pflicht zur Veräußerung eines Einfamilienhauses während des Trennungsjahres zur Steigerung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit
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OLG Düsseldorf
NJW
FamRZ
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1982
1982
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1767
268 f
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Scheidung und Folgen gelten auch bei Vorabentscheidung gebührenrechtlich als eine Angelegenheit
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OOG Düsseldorf
AnwaltsBlatt
AnwBl
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1983
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556
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eschwerderecht eines Elternteil bei Bestellung eines Verfahrenspfleger des Kindes
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OLG Düsseldorf
MDR
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2001
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157
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Kindesunterhalt und Umgangsrecht sind auch in der Beratungshilfe gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten
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BVerfG
NJW
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2002
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429
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PKH auch für aussergerichtlichen Vergleich zwischen den Instanzen
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OLG Düsseldorf
MDR
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2003
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415 f
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Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung dieser Mutter, deren Revision zugelassen wurde, durch das OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
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BVerfG
NJW
Forum Familien- und Erbrecht (FF)
Familie, Partnerschaft und Recht, (FPR)
FuR
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2004
2004
2004
2004
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1789f
116 f
51
398 ff
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Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Kleve und OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Das AG Kleve hat zwischenzeitlich Prozesskostenhilfe gewährt.
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BVerfG
FPR
FuR
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2004
2004
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514
400ff
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eitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Bocholt und OLG Hamm für verfassungswidrig erklärt (siehe nachfolgend unten) und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Das AG Bocholt hat daraufhin Prozesskostenhilfe bewilligt, die Klage abgewiesen. Auf die Berufung hin hat das OLG Hamm (gleicher Senat, andere Besetzung) das Verfahren ausgesetzt und die richterliche Normenkontrolle eingeleitet. Das Verfahren war beim Bundesverfassungsgericht unter 1 BvL 9/04 anhängig.
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OLG Hamm FamRZ
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2004
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1893 ff
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III
Von uns eingelegte (zum Teil noch laufende) Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und Revisionen beim Bundesgerichtshof
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Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Kleve und OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Darauf hat das Amtsgericht Kleve Prozesskostenhilfe gewährt und wird entweder in der Sache entscheiden oder die die richterliche Normenkontrolle beim BVerfG einleiten.
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1 BvR 1172/02
Zeitz/Vervoorst
Gewonnen
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Verwirkung des Unterhaltsanspruchs einer geschiedenen Mutter wegen objektiv nicht eheähnlichen Zusammenlebens mit einem anderen Mann verfassungswidrig wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung ?
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1 BvR 2144/02
Klein-Hitpahs
nicht angenommen
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Zeitliche Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter durch AG Bocholt und OLG Hamm für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Das AG Bocholt hat nolens volens Prozesskostenhilfe gewährt, die Klage mit einer halbseitigen (!!!) Begründung, massgeblich dem Gesetzestext, abgewiesen. Wir haben stehenden Fußes Berufung eingelegt.
Am 16.8.2004 hat das Berufungsgericht OLG Hamm, (in anderer Besetzung) das Verfahren ausgesetzt und erklärt, es halte - wie wir - den § 1615 l II Satz 3 BGB für verfassungswidrig, und hat im Rahmen einer richterlichen Normenkontrolle nach Art. 100 GG das BVerfG angerufen. Siehe Art. im Focus 36/ 2004, Seite 11
Die Sache ist jetzt als Normenkontrollverfahren beim BVerfG anhängig. Die entscheidung des OLG Hamm ist veröffentlicht u.a. FamRZ 2004, 1893 ff
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1 BvR 1715/02
Preuß/Büssing
Gewonnen
1 BvL 9/04
Gewonnen
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Höhenmäßige Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum Selbstbehalt des Mannes von € 840,00 erhält, der Mann gegenüber der nichtehelichen Mutter € 1.000,00 als Selbstbehalt reklamieren darf ?
Der BGH hat für die Revision Prozesskostenhilfe bewilligt, also die Erfolgsaussicht bejaht. Siehe Artikel im Focus 8/2004 S. 44/45.
Am 14.12.2004 hat der BGH entschieden, dass die Selbstbehaltssätze des Vaters gegenüber der geschiedenen / getrennt lebenden Mutter dieselben sein müssen wie gegenüber der nichtehelichen Mutter, wobei in beiden Fällen der Selbstbehalt nicht notwendigerweise derselbe sein müsse wie gegenüber minderjährigen Kindern, und weiter, dass die Väter mehrerer nicht in einer Ehe hervorgegangener Kinder für den Unterhalt der Mutter anteilig nach ihrem Einkommen- und Vermögensverhältnissen haften.
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BGH, AZ XII ZR 26/03
(Preuß / Gburreck)
NJW 2004, 502 f FamRZ 2004, 357 f
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Höhenmäßige Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum Selbstbehalt des Mannes von € 840,00 erhält, der Mann gegenüber der nichtehelichen Mutter € 1.000,00 als Selbstbehalt reklamieren darf ?
Der BGH hat für die Revision Prozesskostenhilfe bewilligt, also die Erfolgsaussicht bejaht. Siehe Artikel im Focus 8/2004 S. 44/45.
Am 1.12.2004 hat der BGH entschieden, dass die Selbstbehaltssätze des Vaters gegenüber der geschiedenen / getrennt lebenden Mutter dieselben sein müssen wie gegenüber der nichtehelichen Mutter, wobei in beiden Fällen der Selbstbehalt nicht notwendigerweise derselbe sein müsse wie gegenüber minderjährigen Kindern.
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BGH, AZ XII ZR 3/03
Gaida ./. van Acken
NJW 2004, 500 ff FamRZ 2004, 354 ff
FF 2005, 28
FF 2005, 103
FuR 2005, 170,
JurBüro 2005, 220
JZ 2005, 1
MDR 2005, 576
FamRB 2005, 98
und viele andere
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Obwohl der BGH für die Revision Prozesskostenhilfe gewährt hat, hatte es das Oberlandesgericht Düsseldorf - beleidigt ? - abgelehnt, auf Gegenvorstellungen hin seinen die Prozesskostenhilfe für die Berufung versagenden Beschluss aufzuheben und Prozesskostenhilfe für die Berufung nachträglich zu bewilligen, nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht die Revision zulässt und deshalb damit sagte, es sei immerhin denkbar, der BGH könne das ganz anders sehen. (und der sieht es ja anders)
Wir haben auch gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung dieser Mutter durch das OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Was die Sachentscheidung angeht, ist der Vorgang ja schon in der Revision vom BGH entschieden (s. vorstehend)
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1 BvR 596/03 Gaida ./. van Acken
Gewonnen
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Der BGH hat im April 2003 in einer zu ihm eingelegten Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz beim OLG Prozesskostenhilfe gewährt. Er mochte einem BGH-Anwalt nicht zumuten, die Beschwerde für € 23,00 nach den Beratungshilfegesetz (so noch der BGH in BGHZ 91, 311 ff für den gewöhnlichen Anwalt in der Provinz) zu begründen.
Das OLG Düsseldorf hat hernach für eine Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Kleve die Prozesskostenhilfe verweigert und auf die alte Rechtsprechung des BGHZ 91, 311 ff verwiesen.
Meinem Mandanten, dem ich für den sehr bedeutenden Prozess allein für die Beschwerde gegen die Prozesskostenhilfe-Versagung rund € 800,00 berechnen müsste - die der nicht zahlen kann - steht also im Regen, kann keine Beschwerde einlegen, denn ohne Gebührensicherheit arbeite ich nicht, muss ich nicht arbeiten; ich bin nicht die Caritas der Justiz.
Ich habe für ihn gegen diese Versagung von effektivem Rechtschutz und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im August und im Oktober 2003 in einem weiteren Fall Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Siehe aber meinen Aufsatz über das Bundesverfassungsgericht und die Prozesskostenhilfe
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1 BvR 1861/03
1 BvR 2092/03
Nicht angenommen
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Durch die Steuerreformen der letzten Jahre wurde der Kinderfreibetrag abgeschafft, sind deshalb die Steuern gestiegen und die Netteinkommen gesunken. Kompensiert wurde dies durch das hohe Kindergeld, das nun in §§ 32 ff EStG geregelt ist. Mit der Einkommensteuererklärung wird abgeglichen, ob die Steuerersparnis mit Freibetrag höher wäre als das gezahlte Kindergeld und dann ggf. die Differenz noch als Steuer erstattet.
Kindergeld ist also Einkommen. Dennoch weigern sich die Familiengerichte, die den Streitwert einer Ehesache, von dem mein Honorar abhängt, nach dem Nettoeinkommen der Familien festzusetzen haben, § 12 II GKG, das Kindergeld als Einkommen zu bewerten, während sie es bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe zu gewähren ist und etwa Ratenzahlung auf die Kosten anzuordnen ist, als Einkommen berücksichtigen.
Kindergeld ist also mal Einkommen, wo es dem Staat nützt, kein Einkommen, wo es den Anwälten nützen würde ?
Ich habe am 13.9.03 Verfassungsbeschwerde in eigener Sache eingelegt.
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1 BvR 1927/03
Nicht angenommen
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Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe für einen Buben eingelegt, den der Rechtspfleger wieder mal ans vorrangig in Anspruch zu nehmende örtliche Jugendamt verweisen wollte, obgleich zwei Jugendämter als Beistände auf ganzer Front versagt, nichts getan und nichts bewirkt hatten und die Kindesmutter begründete Vorbehalte gegen solch zweifelhafte "Hilfe" hat. Der Rechtspfleger hat ihr nicht mal zugehört, seinen üblichen Textbaustein ausgedruckt, und auch noch übersehen, dass Antragsteller das Kind und nicht die Mutter war.
Siehe Volltext unter unseren Aufsätzen
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1 BvR 816/10
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Wir haben Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, das der seit etwa acht Jahren geschiedenen Ehefrau, Mutter einer 18 Jahre alten gemeinsamen Tochter, den weiteren Aufstockungsunterhalt von € 300,00 / Monat gegen ihren Ehemann versagte, der über ein Jahreseinkommen von rund € 180.000,00 verfügt. Sie sei Grundschulabsolventin, und habe keinen Anspruch darauf, dass ihr Einkommen von etwa € 1.700,00 über Unterhalt angehoben werde auf € 2.000,00; sie müsse sich mit dem begnügen, was sie mit ihren vorehelich erworbenen Fähigkeiten verdienen könne.
Wir haben die Verletzung des Gleichheitsgrundstzes gerügt, die eklatante geschlechtsbezogene Benachteiligung, weil nun mal Männer keine Kinder empfangen, austragen, gebären und in den allermeisten Fällen konsequent auch nicht betreuen und erziehen, und wir haben die Verletzung des Rechtsstaatsgebots gerügt, wonach Gesetze dieser Art nicht zurückwirken dürfen auf Fälle, die ihrereseits nicht mehr ungeschehen gemacht werden können. Dre Mann konnte Karriere machen, und die Frau ist beruflich stehengeblieben.
Wo bleibt denn da die Gerichtigkeit, wenn beide dieses Leben so gewollt und gelebt haben?
Den Volltext finden Sie unter unseren Aufsätzen.
Eine ähnliche Verfassungsbeschwerde haben wir für eine Frau eingelegt, Mutter einer volljährigen Tochter, schon länger geschieden, die nach der Scheidung vollschichtig erwerbstätig wurde, zwischenzeitlich manisch depressiv und erwerbsunfähig ist. Hier geht es um eben mal die Weiterzahlung von € 240,00 Aufstockungsunterhalt zur EU-Rente.
Gnadenlos und mit dem Rasenmäher schneidet der 3. Familiensenat des OLG Düsseldorf derartige Unterhaltsansprüche ab.
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AZ: 1 BvR 1112/10
AZ noch nicht bekannt.
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IV
Liste (Auswahl) der von RA Benkelberg erstrittenen / veröffentlichten Entscheidungen aus dem Zivil- und Wirtschaftsrecht
| Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG |
LAG Saarland
Der BetriebDB
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1973
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2351 f
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| Die Gebührenrechnung eines niederländischen Anwalts in Höhe des Doppelten vergleichbarer gesetzl. Gebühren eines deutschen Anwalts ist nicht überhöht, denn die deutschen Gebühren sind zu niedrig |
LG Kleve
Anwaltsblatt
AnwBl
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1975
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439
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| Eine Bank haftet dem Aussteller für missbräuchliche Verwendung eines Schecks, wenn sie den Begebungsgrund kennt und von der mißbräuchlichen Verwendung weiß. |
LG Kleve
DB
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1975
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296 f
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| Der Spediteur hat gegen den rechtmäßigen Empfänger einer Ware Anspruch auf Bezahlung der vom Spediteur verauslagten Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) |
OLG Stuttgart
Neue Juristische WochenschriftNJW
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1976
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2079 f
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| Der Aufwand für Kopien ist auch dem Prozesskostenhilfe-Anwalt aus der Landeskasse zu erstatten |
AG Emmerich
AnwBl
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1978
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144
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| Zwei in einer Sozietät verbundene Anwälte, die sich im Passivprozess selbst vertreten, haben Anspruch auf Erstattung der Kosten beider Anwälte |
OLG Düsseldorf
AnwBl
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1978
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261 f
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| Ein Notar darf bei ausdrücklicher Erlaubnis "zur jederzeitigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung" genau so ohne Prüfung verfahren. |
LG Kleve
Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer
MittRhNotK
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1978
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45
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| Richterliche Inhaltskontrolle von Krankenhaus-AGB |
LG Düsseldorf
NJW
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1979
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605
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| Zur Zulässigkeit einer bedingten unselbständigen Anschlussberufung |
BGH
NJW
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1984
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1240 ff
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| Nicht der Anwalt, sondern sein Mandant ist Rechnungsadressat bei der Aktenübersendungsgebühr |
VerwG Köln
AnwBl
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1985
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540
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| Die Klausel " Auslieferung gegen Bankakzept und Bankaval" ist keine Nachnahmevereinbarung im Sinne von Art. 21 CMR |
OLG Düsseldorf
TranspR
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86
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336 ff
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| Neben den expliziten frachtvertraglichen Pflichten aus §§ 29 ff KVO ist kein Raum mehr für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (pVV) |
AG Emmerich
Transportrechtzeitung TranspR
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1989
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427 f
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| Der Absender haftet dem Spediteur auf verauslagte Einfuhrumsatzsteuer, wenn der Empfänger die Ware nicht abnimmt. |
BGH
NJW Monatsschrift des Deutschen Rechts
MDR
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1991
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2638ff
735 ff
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| Ein Versicherungsmakler verletzt das Rechtsberatungsgesetz, wenn er seine Kunden im Prozess vertritt |
OLG Düsseldorf
MDR
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1991
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64
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| Nimmt ein Frachtführer eine Nachnahmesendung an, haftet er für die Einziehung auch dann, wenn er nach seinen AGB die Erhebung von Nachnahmen ausschließt |
OLG Düsseldorf
TranspR
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1991
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91 ff
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| Streitwert für beide Seiten beim Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung ist die Forderung des Gläubigers, falls geringer, die Aktivmasse des Schuldners |
OLG Dresden
MDR
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1994
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1253 f
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| Zur Haftung des Spediteurs bei fehlender Schnittstellenkontrolle aber Vorhandensein anderer Kontrollmaßnahmen |
OLG Düsseldorf
TranspR
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1994
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361 ff
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| Zusage einer Lieferzeit stellt heute keine unübliche Vereinbarung einer Lieferfristgarantie mehr dar, führt nicht zum Haftungsausschluß nach § 6 Nr. 4 SVS/RVS |
OLG Düsseldorf
TranspR
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1996
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124 f
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| Nichtigkeit einer Vereinbarung zur Teilung der festsetzbaren Gebühren wegen Gebührenunterbietung bei Untervollmachtserteilung |
LG Halle
Mitteilungen der Bundesrechtsanwalts-kammer
BRAK-Mitteilungen
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1998
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99 f
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| Zum Tätigkeitsverbot eines Anwaltsnotars nach vorheriger Beurkundung einer Unterhaltsurkunde |
AG Emmerich
MDR
NJW
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1999
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644
1875
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| Nichtigkeit einer Vereinbarung zur Teilung der festsetzbaren Gebühren wegen Gebührenunterbietung bei Untervollmachtserteilung |
LG Kleve
AnwBl
AGS
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2000
2000
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259f
195 f
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| Reisender im Sinne des § 651 a Abs. 1 BGB ist auch der, der die Reise bucht, um sie an andere zu verschenken |
BGH
MDR
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2002
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1109 ff
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| PKH auch für aussergerichtlichen Vergleich zwischen den Instanzen |
OLG Düsseldorf
MDR
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2003
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415 f
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| Streitwert einer Stufenklage |
OLG Düsseldorf
AGS
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2008 |
303 f |
| Streitwert Stufenklage, Kostenentscheidung nach Erledigung der Stufenklage |
OLG Düsseldorf
FamRZ
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2009 |
1170 f |
| Anwendbarkeit des § 15a RVG (neu) auf nicht abgeschlossene Altfälle |
OLG Düsseldorf
AGS
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2009 |
372 |
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